Im konkreten Auftrag gelten vorrangig die im individuellen Dienstleistungsvertrag getroffenen Regelungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Hausmeister- und Objektbetreuungsleistungen zwischen Dani GmbH Objektservice, Inhaber Bekim Dani (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers — in der Regel nach kostenloser Objektbegehung — und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Leistungsumfang, Intervalle und Vergütung werden in einem Leistungsverzeichnis bzw. Dienstvertrag festgehalten.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Zulassungspflichtige Handwerksleistungen (z. B. Elektro-, Heizungs-, Sanitärarbeiten) werden nicht selbst ausgeführt, sondern auf Wunsch über geprüfte Fachbetriebe koordiniert. Leistungsänderungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zum Objekt sowie benötigte Informationen rechtzeitig bereit. Erforderliche Betriebsmittel/Anschlüsse (Strom, Wasser) werden, soweit vereinbart, vom Auftraggeber gestellt.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Pauschalvergütungen sind, soweit nicht anders vereinbart, monatlich fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Dienstvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungsumfang und -summe werden auf Anfrage nachgewiesen und bei Vertragsschluss offengelegt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — Gerichtsstand ist München. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.